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LG Bonn, 16.01.2019 - 5 S 106/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Tierhalter
- Wolters Kluwer
Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Tierhalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 03.07.2018 - 114 C 15/18
- LG Bonn, 16.01.2019 - 5 S 106/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Karlsruhe, 18.06.2015 - 9 U 23/14
Amtshaftung nach dem Einsatz eines Polizeihundes gegen einen Jugendlichen: …
Auszug aus LG Bonn, 16.01.2019 - 5 S 106/18
Der überwiegende Teil der Verletzungen war oberflächlich, es gab jedoch auch größere und tiefere Wunden - 2.450 Euro (OLG Karlsruhe NVwZ-RR 2016, 45). - BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus LG Bonn, 16.01.2019 - 5 S 106/18
Eine solche Feststellungsklage ist begründet, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vorliegen, also insbesondere ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu den für die Zukunft befürchteten Schäden führen kann (BGH NJW-RR 2007, 601). - OLG München, 12.01.2018 - 10 U 4018/16
Schmerzensgeld, Mitverschulden, Kostenentscheidung, Zulassung
Auszug aus LG Bonn, 16.01.2019 - 5 S 106/18
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist aber auch das Mitverschulden des Geschädigten als ein Faktor zu berücksichtigen (OLG München Endurteil v. 12.1.2018 - 10 U 4018/16, BeckRS 2018, 81).
- OLG Celle, 08.07.2014 - 20 U 49/13
Hundespielplatz - Mitverschulden eines Geschädigten im Rahmen der …
Auszug aus LG Bonn, 16.01.2019 - 5 S 106/18
Generell darf sich der Verletzte nicht ohne besonderen Grund in die Gefahr bringende Nähe eines Tieres begeben haben oder sonst besondere Risiken heraufbeschworen haben (BGH NJW-RR 2006, 814, JZ 1955, 87; OLG Celle VersR 2015, 1266;… BeckOK BGB/Spindler, 48. Ed. 1.8.2018, BGB § 833 Rn. 37-40). - BGH, 26.07.2018 - I ZR 274/16
Zulässigkeit der auf den Ausgleich eines Vermögensschadens gerichteten …
Auszug aus LG Bonn, 16.01.2019 - 5 S 106/18
Der Umstand, dass der Geschädigte nach dem Grundsatz der Schadenseinheit zur Hemmung der Verjährung seines Ersatzanspruchs regelmäßig innerhalb von drei Jahren nach der ersten Vermögenseinbuße eine Feststellungsklage erheben und die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts darlegen muss, spricht für eine großzügige Beurteilung der Frage, ob der Geschädigte die Wahrscheinlichkeit eines Vermögensschadens hinreichend dargelegt hat (BGH NJW-RR 2018, 1301). - BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15
Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem …
Auszug aus LG Bonn, 16.01.2019 - 5 S 106/18
Eine typische Tiergefahr äußert sich in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbstständigen Verhalten des Tiers (BGH NJW-RR 2017, 725). - OLG Naumburg, 05.08.2010 - 2 U 39/10
Tierhalterhaftung: Schmerzensgeld bei einem Hundebiss
Auszug aus LG Bonn, 16.01.2019 - 5 S 106/18
4500 Euro: Hundebiss in die Wade des rechten Beins; ca. vier Wochen stationäre Behandlung wegen Wundinfektionen und ca. zwei Wochen Gehstützen; unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens der Geschädigten zu 1/3 (OLG Naumburg NJOZ 2011, 498, beck-online). - BGH, 06.11.1954 - VI ZR 70/54
Rechtsmittel
Auszug aus LG Bonn, 16.01.2019 - 5 S 106/18
Generell darf sich der Verletzte nicht ohne besonderen Grund in die Gefahr bringende Nähe eines Tieres begeben haben oder sonst besondere Risiken heraufbeschworen haben (BGH NJW-RR 2006, 814, JZ 1955, 87; OLG Celle VersR 2015, 1266;… BeckOK BGB/Spindler, 48. Ed. 1.8.2018, BGB § 833 Rn. 37-40). - BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16
Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des …
Auszug aus LG Bonn, 16.01.2019 - 5 S 106/18
Im Hinblick auf diese Zweckbestimmung des Schmerzensgeldes bildet die Rücksicht auf Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichste Grundlage bei der Bemessung der billigen Entschädigung (VGS BGH NJOZ 2017, 746).